ZUSTIFTER*IN WERDEN
Unsere Stiftung Kinderglück ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts und somit berechtigt Zustiftungen anzunehmen.
Ihre Zustiftung fließt in unser Stiftungskapital und erhöht dieses. Im Unterschied zu einer reinen Spende an unsere Stiftung, die von uns unmittelbar zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird, führt Ihre Zustiftung dazu, dass Ihr zugestiftetes Kapital langfristig erhalten bleibt. Denn nur die aus dem zugestifteten Kapital erwirtschafteten Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet.
Sie spenden im übertragenen Sinne sozusagen langfristig und erhöhen damit nachhaltig unsere Ertragssituation, die sich positiv auf unser Engagement für Kinder und Jugendliche auswirkt.
Hier einige Beispiele für Zustiftungen:
- Sie stiften einen bestimmten Geldbetrag, der in unser Stiftungskapital fließt.
- Testamentsspende: In Ihrem Testament können Sie individuell entscheiden, wen Sie bedenken möchten und somit können Sie auch die Stiftung Kinderglück als Nachlassempfänger einsetzen.
- Zustiftung von Sachleistungen: Sie stiften uns Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten oder testamentarisch.
Ihre Zustiftung bis zu € 1 Mio (eine Million) können Sie über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzen, wobei Sie entscheiden, welche Teilsumme Sie pro Jahr in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise hier: https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungswissen/steuervorteile
Melden Sie sich gerne, damit wir uns persönlich kennenlernen. Am Ende des Tages ist es das Wichtigste, dass Sie sich mit unseren Projekten identifizieren können und Ihr Gefühl stimmt, dass Sie Teil der Kinderglück-Familie werden möchten.
KONTAKT
Ihr Ansprechpartner:
Bernd Krispin
Gründer & 1. Vorsitzender
Mail: info@stiftung-kinderglueck.de
Tel.: 0231 – 99 78 90 83
Fax: 0231 – 99 78 90 89