Richtlinien

RICHTLINIEN

FÜR DAS SCHULRANZEN-PROJEKT 2024

Ich bestätige hiermit die zweckgebundene Verwendung der beantragten Schulranzen für bedürftige Kinder innerhalb der Einrichtung, wie in Zeile 1 des Antragsformulars angegeben. Die Überprüfung der Bedürftigkeit erfolgte durch mich in Abstimmung mit der betreffenden Institution (Formular Zeile 2 bzw. Zeile 1) und wurde als gerechtfertigt eingestuft. Diese Einschätzung kann auf Anfrage der Stiftung Kinderglück detailliert belegt werden.

Als Voraussetzung für die Gewährung gilt, dass eine finanzielle oder soziale Bedürftigkeit vorliegen muss. Eine solche liegt vor, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, den Bedarf an grundlegenden Anschaffungen, wie etwa einem Schulranzen, aus eigenen Mitteln zu decken. Die tägliche Interaktion mit Kindern und Eltern qualifiziert die betreuenden Personen dazu, die Bedürftigkeit adäquat zu bewerten.

Zur Dokumentation der Bedürftigkeit gelten folgende Nachweise als zulässig:

  • Bescheinigung über den Bezug von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
  • Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Berechtigung für Bildung und Teilhabe (BuT)
  • Dortmund-Pass oder ähnliche Dokumente
  • Sonderregelungen für Asylbewerber-/berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder andere Notlagen, die nur durch die betreuende Einrichtung (z.B. Kita, Grundschule, Jugendhilfeträger) festgestellt werden können.

Angesichts der Tatsache, dass es sich um das umfangreichste Projekt seiner Art auf Bundesebene handelt und der Bedarf alarmierend hoch ist, jedoch die Ressourcen für die Beschaffung von Schulranzen begrenzt sind, appellieren wir an eine sorgfältige und gewissenhafte Umsetzung dieses essentiellen Hilfsprojekts der Stiftung Kinderglück.

Wir betonen die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs. Die Verteilung der Schulranzen erfolgt nach den Grundsätzen der Stiftung Kinderglück, wobei die Kinder zu keinem Zeitpunkt erfahren, dass es sich um eine Spende handelt. Ein Weiterverkauf oder die Weitergabe der Schulranzen an unberechtigte Dritte ist streng untersagt und zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Diese Richtlinien werden den Empfängern (Eltern, Betreuern etc.) bei Übergabe der Schulranzen kommuniziert. Die Anzahl der bereitgestellten Schulranzen entspricht der Anzahl der gemeldeten bedürftigen Kinder. Nicht benötigte Schulranzen verbleiben im Eigentum der Stiftung Kinderglück und sind zurückzugeben. Die Einreichung des Online-Antragsformulars stellt keine finale Zusage der Bedarfserfüllung durch die Stiftung Kinderglück dar. Nach Abschluss der Anmeldefrist für das Schulranzen-Projekt 2024 erfolgt eine Rückmeldung seitens der Stiftung Kinderglück.

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Bals

Sebastian Bals
Projektleitung

Mail: s.bals@stiftung-kinderglueck.de
Festnetz: 0231 – 99 78 90 82
Fax:0231 – 99 78 90 89

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Antragsstellung, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

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2024-02-29T09:09:47+01:0022. Februar 2021|

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