Richtlinien

RICHTLINIEN

Bestätigung der zweckgebundenen Verwendung der Schulranzen im Rahmen des Schulranzen-Projekts 2025

Im Rahmen des Schulranzen-Projekts 2025 der Stiftung Kinderglück bestätige ich hiermit die zweckgebundene Verwendung der beantragten Schulranzen für bedürftige Kinder innerhalb unserer Einrichtung. Diese Verwendung erfolgt gemäß den Angaben in Zeile 1 des Antragsformulars.

Die Überprüfung der Bedürftigkeit wurde von mir in enger Abstimmung mit der betreffenden Institution vorgenommen (siehe Zeile 2 bzw. Zeile 1 des Antragsformulars) und als gerechtfertigt eingestuft. Auf Anfrage der Stiftung Kinderglück kann diese Einschätzung durch geeignete Nachweise detailliert belegt werden.

Voraussetzungen für die Gewährung der Schulranzen

Die Vergabe der Schulranzen setzt eine nachgewiesene finanzielle oder soziale Bedürftigkeit voraus. Eine solche liegt vor, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, den Schulranzen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Betreuende Fachkräfte, die täglich mit den Kindern und ihren Familien in Kontakt stehen, sind in besonderem Maße qualifiziert, die Bedürftigkeit realistisch einzuschätzen. Dennoch müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um eine gerechte und transparente Vergabe zu gewährleisten.

Anerkannte Nachweise für die Bedürftigkeit:

Zur Dokumentation der Bedürftigkeit sind folgende Nachweise zulässig:

  • Bescheinigung über den Bezug von Arbeitslosengeld II / Bürgergeld
  • Sozialgeld gemäß Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII
  • Berechtigung für Bildung und Teilhabe (BuT)
  • Dortmund-Pass oder vergleichbare Nachweise
  • Sonderregelungen für Asylbewerber/-berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Weitere Härtefälle, die ausschließlich durch die betreuende Einrichtung (z. B. Kita, Grundschule, Jugendhilfeträger) festgestellt werden können

Zusätzlich ist es in begründeten Ausnahmefällen möglich, dass die Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über eine akute soziale Notlage ausstellt, falls kein formeller Nachweis vorliegt. Diese Ausnahmefälle müssen detailliert dokumentiert werden und können von der Stiftung Kinderglück überprüft werden.

Verantwortungsvoller Umgang mit den Schulranzen

Das Schulranzen-Projekt der Stiftung Kinderglück ist das größte seiner Art in Deutschland. Der Bedarf ist alarmierend hoch, während die verfügbaren Mittel begrenzt sind. Daher sind eine gewissenhafte Umsetzung und eine verantwortungsvolle Vergabe essenziell, um möglichst vielen bedürftigen Kindern zu helfen.

Richtlinien für die Ausgabe der Schulranzen:

Diskretion und Würde
Die Schulranzen werden diskret übergeben, sodass die Kinder nicht erfahren, dass es sich um eine Spende handelt. Ziel ist es, ihnen einen gleichberechtigten Schulstart zu ermöglichen, ohne soziale Stigmatisierung.

Missbrauchsverbot
Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist streng untersagt. Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Richtlinien werden allen Empfängern (Eltern, Betreuern etc.) bei der Übergabe der Schulranzen klar kommuniziert.

📋 Rückgabe nicht benötigter Schulranzen
Die Anzahl der bereitgestellten Schulranzen entspricht exakt der Anzahl der gemeldeten bedürftigen Kinder. Sollte sich nach der Vergabe herausstellen, dass ein Schulranzen nicht benötigt wird, ist dieser unverzüglich an die Stiftung Kinderglück zurückzugeben.

📌 Keine automatische Zusage durch Antragstellung
Die Einreichung des Antragsformulars bedeutet keine garantierte Bewilligung der beantragten Schulranzen. Die Vergabe erfolgt erst nach Abschluss der Anmeldefrist und einer internen Prüfung durch die Stiftung Kinderglück. Über die endgültige Zuteilung wird die Einrichtung entsprechend informiert.

Gemeinsam für Chancengleichheit

Das Schulranzen-Projekt der Stiftung Kinderglück ist eine wichtige Initiative, um sozial benachteiligten Kindern eine faire Chance auf Bildung zu ermöglichen. Damit dieses Projekt langfristig erfolgreich bleibt, ist es essenziell, dass alle Beteiligten verantwortungsbewusst und nachhaltig mit den bereitgestellten Ressourcen umgehen.

Für Rückfragen oder weitere Informationen steht die Stiftung Kinderglück jederzeit zur Verfügung.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Antragsstellung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei allen Schritten des Antragsprozesses.

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Bals
Projektleitung

Mail: s.bals@stiftung-kinderglueck.de
Festnetz: 0231 – 99 78 90 82
Fax:0231 – 99 78 90 89

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2025-02-27T09:38:44+01:0022. Februar 2021|

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